Im Nahverkehrsplan wird die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben. In ihm hält der Aufgabenträger – das ist hier der Landkreis Konstanz – Mindeststandards für eine ausreichende Verkehrsbedienung fest und hinterlegt diese mit einem Maßnahmenkonzept.
Zu diesen Mindeststandards gehören z.B. Taktungen, Bedienungszeiträume, Fahrzeuge, Haltestellen, Fahrgastinformation usw. – also alles was mit dem ÖPNV zu tun hat. Dazu gehören auch Aussagen, wie ein barrierefreier ÖPNV umgesetzt werden soll. Darüber hinaus werden auch wichtige Schnittstellenthemen zum ÖPNV behandelt. Z.B. ergänzende Mobilitätsformen, wie Car-/Bikesharing, Park & Ride und Mobilitätsmanagement im Allgemeinen.
Der Schwerpunkt des Nahverkehrsplans auf Landkreisebene ist der sogenannte „straßengebundene ÖPNV“ – also Busverkehre und Rufangebote. Diese werden auf Basis des übergeordneten Schienenverkehrs geplant. Gleichzeitig können im Nahverkehrsplan auch Zukunftsvorstellungen des Aufgabenträgers zum Schienenverkehr formuliert werden, damit seine (mit-)zuständigen Planungsträger diese nach dem Gegenstromprinzip in ihren Planungen berücksichtigen können.
Der Nahverkehrsplan wird für einen Zeitraum von 5 Jahren beschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums entscheidet der Aufgabenträger, ob er den aktuellen Nahverkehrsplan unverändert fortschreibt oder einen neuen aufstellt.