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Aufstellungsverfahren zum Nahverkehrsplan 2024 eröffnet

Der Landkreis Konstanz hat das Aufstellungsverfahren für einen neuen Nahverkehrsplan für die Jahre ab 2024 eröffnet. Zusammen mit dem Planungsbüro IG Dreieich Bahn GmbH wird derzeit eine Bestandsaufnahme unter Hinzuziehung aller Städte und Gemeinden im ganzen Landkreis gemacht. Nach der Bestandsaufnahme folgt eine Mängelanalyse, bei der nach dem Optimierungspotential für das gegenwärtige Mobilitäts- und ÖPNV-Konzept gesucht wird. Für Bürger*innen, die sich an der Planung des neuen Nahverkehrsplanes beteiligen möchten, wurde die Plattform www.nvpkreiskonstanz.igdb.de eingerichtet, über die Anregungen bis zum  13.06.2021 übermittelt werden können.

Wie und wann kann ich mich im am Nahverkehrsplan beteiligen?

Die Aufstellung des Nahverkehrsplans wird durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren begleitet, das aus zwei Stufen besteht:

In der ersten Beteiligungsstufe wird bei allen Kommunen und Bürger*innen des Kreises offen nach Verbesserungswünschen gefragt, um diese bestmöglich im Erstentwurf berücksichtigen zu können.

In der zweiten Beteiligungsstufe wird der Erstentwurf des Nahverkehrsplans kommentiert und im Rahmen dessen das Planwerk inhaltlich „feingeschliffen“.

Das Formular für deine Rückmeldung findest du HIER. Es ist bis einschließlich 13.06.2021 online.

Was ist ein Nahverkehrsplan ?

Im Nahverkehrsplan wird die mittel- bis langfristige Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschrieben. In ihm hält der Aufgabenträger – das ist hier der Landkreis Konstanz – Mindeststandards für eine ausreichende Verkehrsbedienung fest und hinterlegt diese mit einem Maßnahmenkonzept.

Zu diesen Mindeststandards gehören z.B. Taktungen, Bedienungszeiträume, Fahrzeuge, Haltestellen, Fahrgastinformation usw. – also alles was mit dem ÖPNV zu tun hat. Dazu gehören auch Aussagen, wie ein barrierefreier ÖPNV umgesetzt werden soll. Darüber hinaus werden auch wichtige Schnittstellenthemen zum ÖPNV behandelt. Z.B. ergänzende Mobilitätsformen, wie Car-/Bikesharing, Park & Ride und Mobilitätsmanagement im Allgemeinen.

Der Schwerpunkt des Nahverkehrsplans auf Landkreisebene ist der sogenannte „straßengebundene ÖPNV“ – also Busverkehre und Rufangebote. Diese werden auf Basis des übergeordneten Schienenverkehrs geplant. Gleichzeitig können im Nahverkehrsplan auch Zukunftsvorstellungen des Aufgabenträgers zum Schienenverkehr formuliert werden, damit seine (mit-)zuständigen Planungsträger diese nach dem Gegenstromprinzip in ihren Planungen berücksichtigen können.

Der Nahverkehrsplan wird für einen Zeitraum von 5 Jahren beschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraums entscheidet der Aufgabenträger, ob er den aktuellen Nahverkehrsplan unverändert fortschreibt oder einen neuen aufstellt.